WITTEKIND Katalog
… kostenfrei per Post:
Wir (Thoxan E-Commerce GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.wittekind-moebel.de/.
Diese Website wurde am 01.10.2024 veröffentlicht.
Diese Website wurde zuletzt am 01.02.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Thoxan E-Commerce GmbH
Eicksen 55
32479 Hille
Telefon: +49 (0) 57 34 / 969 28-26
E-Mail: info@wittekind-moebel.de
https://www.wittekind-moebel.de/kontakt/
Wir verfügen über eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer unterstützender Technologien. Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: +49 (0) 57 34 / 969 28-26
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Unvereinbarkeit mit Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit (Pflicht)
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Unverhältnismäßige Belastung (Pflicht)
Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:
Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit
Nicht in den Anwendungsbereich der Vorschriften fallen beispielsweise folgende Inhalte (Aufzählung nicht abschließend):
Audio- oder Videoaufzeichnungen inklusive aufgezeichneter Live-Veranstaltungen, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden;
Inhalte von Websites, die als Archive gelten, d. h., die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden;
Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbesammlungen, die nicht vollständig barrierefrei zugänglich gemacht werden können.
Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:
Barrierefreie Alternativen falls vorhanden
Evaluationsmethode beschreiben
Geben Sie hier an, wie und von wem die Website evaluiert wurde. Sie können Ihre Website selbst überprüfen oder durch Dritte evaluieren oder zertifizieren lassen. Wenn Sie selbst nicht über die notwendige Expertise verfügen, empfehlen wir, die Evaluation von einem unabhängigen Dritten durchführen zu lassen. Die Evaluation sollte anhand einer anerkannten Testmethode erfolgen (z.B. mit dem BITV-Test, Detailinformationen finden Sie beispielsweise unter: https://www.bitvtest.de/bitv_test.html).
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
Erläutern Sie Ihre Bemühungen, um eine bessere digitale und barrierefreie Zugänglichkeit zu ermöglichen. (Freiwillige Angabe)
Wir verfügen über folgende förmliche Bestätigung der Barrierefreiheit unserer Website:
Wurde die Barrierefreiheit Ihrer Website durch eine andere öffentliche Stelle offiziell bestätigt? Wenn ja, können Sie die Bestätigung hier beschreiben und den Link zu ihr angeben. (Freiwillige Angabe)
Die Evaluierung der Barrierefreiheit unserer Website wurde in einem Bewertungsbericht zusammengefasst, den Sie hier abrufen können: http://Gibt es einen online abrufbaren Bewertungsbericht zur Vereinbarkeit der Website mit den Kriterien zur Barrierefreiheit? Wenn ja, können Sie den Link dazu hier eintragen. (Freiwillige Angabe)
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Erläutern Sie ggf. vorhandene besondere Bemühungen, die Ihre Institution zur Verbesserung des digitalen und barrierefreien Zugangs auf ihrer Webseite ergreift. (Freiwillige Angabe)
Diese Erklärung wurde am 13.02.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 13.02.2025 überprüft.